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AGB

 
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Ferienhaus, Retzow Lychen Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, soweit der Vermieter dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchungsanfrage des Mietinteressenten (Angebot) durch Übersendung einer Buchungsbestätigung angenommen hat (Annahme).

2. Mietdauer, An- und Abreise
Am Anreisetag wird der Vermieter das Ferienhaus dem Mieter ab 15.00 Uhr zur Verfügung stellen. Am Abreisetag wird der Mieter das Ferienhaus dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt und im sauberen Zustand übergeben.

3. Allgemeine Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung werden 100% des Mietpreises fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen, in jedem Fall muss der volle Betrag vor Beginn der Vermietung beim Vermieter eingegangen sein.

4. Rücktritt durch den Mieter
Tritt der Mieter nach erfolgter Buchung vom Vertrag zurück und kann das Ferienhaus vom Vermieter nicht anderweitig vergeben werden, besteht eine Schadenersatzpflicht des Mieters in Höhe von 50% (Stornierung bis 21. Tag vor Anreise) bzw. 80 (Stornierung ab 20. Tag vor Anreise) des Mietpreises für die nicht vermietbare Zeit. Gründe für die Stornierung sind unerheblich.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben ein nicht in Anspruch genommenes Ferienhaus anderweitig zu vermieten, und wird das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen.

5. Pflichten des Mieters
Das Ferienhaus darf nur von den angemeldeten Personen bewohnt werden und wird ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet.
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus inkl. Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Er haftet für alle von ihm, den angemeldeten Personen oder den sonstigen Personen, die sich mit seinem Einverständnis in der Wohnung aufhalten, verursachten Schäden. Der Mieter versichert, für die vereinbarte Mietdauer über einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz zu verfügen, der insbesondere geliehene oder gemietete Sachen mitumfasst.
Entstandene Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die, durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachte Folgeschäden, ist der Mieter ersatzpflichtig. Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht erlaubt.

6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter und dessen Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Vermieter und dessen Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, in der Höhe jedoch begrenzt auf den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Beschränkung der Haftung gilt nicht im Falle von Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, von Garantien oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Sonstiges
Entsprechend der gültigen Kurbeitragssatzung ist der Vermieter verpflichtet, im Auftrag der Stadt Lychen Kurbeiträge zu kassieren (1,50€/pro Person und Nacht) und abzuführen. Dies erfolgt bei der Anreise.

8. Anerkennung der AGB
Mit der Bezahlung des Mietpreises erkennt der Mieter die AGB an.

9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.